Gewerbezentralregisterauskunft
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, ob eine juristische oder Privatperson bereits gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Auszugsbeantragung nach Territorialprinzip bei der örtlich zuständigen Behörde (Wohnsitzbehörde/Gewerbebehörde des Unternehmenssitzes bei juristischen Personen).
Antragstellung
persönlich oder
online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz.
Voraussetzungen dafür: elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes, ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard, ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Gebühren
Es entstehen Gebühren in Höhe von 13,00€.
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern