Dorferneuerung und Dorfentwicklung – Fördermittel für Private, Vereine und Gemeinden

Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge-Teucherner Land, den 02.07.2009
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Bereits in den vergangenen Jahren konnten Gemeinden, Vereine und Bürger der Region gute Erfahrungen mit der Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd sammeln.

 

Eine Fortführung der Förderung ist auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (RELE), Rd.Erl. des MLU vom 30.04.2008, möglich.

 

In der aktuellen Förderperiode bis 2013 werden vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung insbesondere Maßnamen zur Innenentwicklung der Orte, zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert.

 

Für die Ortsteile der Stadt Teuchern kommt eine Förderung von Vorhaben nur in Betracht, wenn diese der Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts des Burgenlandkreises (www.ile-burgenland-weissenfels.de) und/oder der Umsetzung eines Leader-Konzeptes dienen. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Leadermanagement Zeitz-Weißenfelser-Braunkohlenrevier, Herr Seidel, Telefon 034441/42129. Vorhaben außerhalb der aufgeführten Prioritäten haben keine Aussicht auf Einordnung in die Förderung.

 

Für das Jahr 2010 ist die Anmeldung von Vorhaben privater Projektträger mittels des Formblattes „Bedarfsermittlung" möglich.

 

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) hat folgende Prioritäten bei der Auswahl von Vorhaben privater Projektträger gesetzt:

 

1. Vorhaben zur Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte aus dem Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept und zur Umsetzung der Leader-Konzepte

2. Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Diversifizierung

3. Vorhaben zur Sicherung und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen

4. Vorhaben zur Sicherung der Nahversorgung/ Gemeinschaftseinrichtungen/ Dorfkultur/ Betreuungs- und Begegnungsstätten

5. Vorhaben junger Familien an selbst genutztem Wohneigentum

6. Vorhaben zur Nutzbarmachung von Leerstand.

 

Vorhaben außerhalb der aufgeführten Prioritäten haben geringe Aussicht auf Einordnung in die Förderung.

Während in der Förderphase bis 2006 die Inhalte der Förderung vor allem in der Sanierung und Instandsetzung von Objekten gesehen wurden, geht es nunmehr in der neuen Förderperiode bis 2013 vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung insbesondere um die Innenentwicklung der Orte, die Sicherung der Daseinsvorsorge und um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Die Formblätter zur Bedarfsermittlung sind auf dieser Internetseite und bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften erhältlich und bis September 2009 dort wieder abzugeben (den genauen Termin entnehmen Sie bitte den Amtsblättern bzw. erfragen ihn bei der Verwaltung). Für Vorhaben, die den Leitlinien und Handlungsfeldern des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes Burgenland (ILEK) und den LEADER-Konzepten entsprechen, stehen Ihnen die LEADER-Manager beratend und begleitend zur Seite.

 

Die Bedarfsanmeldungen werden durch das ALFF Süd gesichtet. Das Ausfüllen eines Antrages für ausgewählte Vorhaben kann erst nach der Rückmeldung durch das ALFF Süd erfolgen.

 

Kontakte:

Gemeinden Deuben, Gröben, Krauschwitz, Nessa, Teuchern und Trebnitz:

Leadermanagement Zeitz-Weißenfelser-Braunkohlenrevier, Herr Seidel,

Telefon 034441/42129

 

Gemeinden Gröbitz und Prittitz:

Leadermanagement Naturpark Saale-Unstrut-Triasland, Frau Hübner,

Telefon 034461/22086

 

alle Gemeinden:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Weißenfels,

Telefon 03443/ 2800