Nachweis des Marktversagens

Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge-Teucherner Land, den 26.04.2010

Gemäß § 6 Abs. 2 der „Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt” (Gem. RdErl. der StK, des MW und des MLU vom 5.5.2009 - 31-02058-16-01, MBl. LSA S. 337, mit Änderung vom 16.01.2010, MBl. LSA Nr. 5/2010 31-020/5816, S. 89-91) und auf der Grundlage der „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (veröffentlicht am 30.09.2009, 2009/C 235/04) und der Genehmigung der Europäischen Kommission vom 23.12.2009 (K 2009)10669 zur staatlichen Beihilfe N 368/2009 – Deutschland) sind private Investoren bezüglich einer geplanten Breitbandversorgung zu konsultieren.

 

Hierzu sind durch private Investoren konkrete und belastbare Angaben sowie detaillierte Planungen vorzulegen. Die Investoren bestätigen verbindlich, dass eine Breitbandinfrastruktur innerhalb naher Zukunft aufgebaut wird, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung in den in der Anlage genannten Gemeinden und Ortsteilen führt. Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang nach den o. g. Leitlinien, Rd. Nr. 42, ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Innerhalb dieses Zeitraumes sind erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Abdeckung zu erzielen. Es wird ferner davon ausgegangen, dass die geplanten Investitionen ohne einen Einsatz von Fördergeldern bzw. öffentlichen Zuschüssen erfolgen.

 

Die Angaben müssen folgende Details enthalten:

- technisches Konzept, technische Zulassung, Netzplanung,

- Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie,

- Downstream-Übertragungsrate von mind. 2 MBit/s,

- Upstream-Übertragungsrate von mind. 0,256 MBit/s,

- Zugang zu kommerziellen Bedingungen, marktkonformer Endkundenpreis.

 

Zur Untermauerung der Planungsabsichten können entsprechend den Leitlinien (Rd. Nr. 42) die Behörden weitere Vorlagen einfordern, wie:

-          Unternehmensplan,

-          detaillierter Zeitplan für den Netzausbau,

-          Belege für eine adäquate Finanzierung oder

-          sonstige Nachweise.

 

Die Ausbauabsichten nebst Anlagen sind für die in der Anlage genannten Orte / Ortsteile schriftlich bis zum 30.05.2010 zu richten an:

 

Verwaltungsgemeinschaft „Vier Berge-Teucherner Land“

Markt 21

06682 Teuchern

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=35349