Bekanntmachung Lärmaktionsplanung

10.01.2019

Teuchern ist eine der 97 Städte in Sachsen-Anhalt, welche besonders von Verkehrslärm, ausgehend von Hauptverkehrsstraßen, betroffen sind. Um Anwohner von dem Umgebungslärm zu entlasten, sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) vor, dass die zuständigen Behörden für die betroffenen Bereiche sogenannte Lärmkartierungen vornehmen. Derzeit werden dazu unter Mitwirkung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt im Rahmen der 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie sogenannte Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und –auswirkungen aufgestellt.

 

Erhöhten Lärmbelastungen in der Einheitsgemeinde sind insbesondere die Einwohner von Deuben und Naundorf entlang der B91 ausgesetzt. Auslöser des Lärms ist die Bundesstraße. Im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt Naundorf sowie des Neubaus des Bereiches zwischen Nessa und Deuben wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bereits immissionsschutzrechtliche Belange geprüft und in die Planung einbezogen. Die Stadt Teuchern sieht deshalb davon ab, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

 

In der bereits durchgeführten Einwohnerbefragung wurden auch passive Maßnahmen zur Lärmminderung angesprochen, welche gegebenenfalls  auch durch Fördermittel des Landes, des Bundes und der EU unterstützt werden können. Genaue Auskunft darüber erhalten Sie von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und unter Bürgerservice Sachsen-Anhalt

 

Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird nun nochmals die Gelegenheit gegeben, Anregungen und Vorschläge zur Minderung des nächtlichen Verkehrslärms in den Bereichen entlang der B91 einzubringen.

Ihre Anregungen und Vorschläge richten Sie bitte bis zum 01. Februar 2019 an folgende Adresse:

                Stadt Teuchern
                Markt 21
                06682 Teuchern

 

Teuchern, 07.01.2019