Bekanntmachung Aufstellungsbeschluß

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern, den 02.02.2018

Bekanntmachung der Stadt Teuchern:  
Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 13 „Kleingärtnerstraße" der Stadt Teuchern 


Der Stadtrat der Stadt Teuchern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 13 „Kleingärtnerstraße" beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Nachverdichtung und Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für 4 Einfamilienhäuser innerhalb des Geltungsbereiches. Vorhabenträger ist die VMS Vermögensverwaltung KG. Der B-Plan wird aus dem wirksamen FNP der Stadt Teuchern entwickelt. Dort ist die Fläche als geplante Wohnbaufläche (W3) ausgewiesen. 


Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. 


Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß §2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt zusätzlich über das Internet (u.a. auf der Homepage der Stadt Teuchern: www.stadt-teuchern.de). 


Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. 


Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in der Stadtverwaltung Teuchern, Bauamt, Markt 21 in 06682 Teuchern, während der folgenden Dienstzeiten:

 

  • Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

und nach Vereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und dass sich die Öffentlichkeit bis zum 09.03.2018 zur Planung äußern kann. 

 

Teuchern, 30.01.2018

 

gez. Puschendorf