Immobilien
Wohngebiet „Nördlich der Steigerstraße“
Hier erfolgte die Herstellung eines Zusammenhanges zwischen einzelnen Außenbereichsgrundstücken mit dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Das Gebiet umfasst ca. 3.400 m². Die Grundstücke grenzen an das Baugebiet „Das Mittelfeld“. Zulässige Bebauung: Die Bebauung muss sich in die nähere Umgebung einfügen, nach § 34 BauGB. Freie Grundstücke: 5, alle in privatem Besitz
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