Wildschäden


Allgemeine Informationen

Wildschäden

Beim Auftreten von Wildschaden muss innerhalb 1 Woche nach Kenntnisnahme eine Wildschadensanzeige beim Ordnungsamt vorgenommen werden, wenn zwischen dem Geschädigten und dem Ersatzpflichtigen keine Vereinbarung (gütliche Einigung) über die Wildschadensregulierung getroffen werden konnte.

Bevor der ordentliche Rechtsweg in Wildschadenssachen beschritten werden kann, ist ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz zwingend vorgeschrieben. Des Weiteren muss das Vorverfahren erfolglos verlaufen sein (keine gütliche Einigung).

Ohne eine fristgerechte Anzeige des Wildschadens ist es nicht möglich, ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz  durchzuführen. Die Durchführung des Vorverfahrens obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Teuchern mit dem Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ein Wildschadensschätzer kann auf Antrag des Geschädigten, des Ersatzpflichtigen oder von Amts wegen bereits beim ersten Ortstermin beauftragt werden. 

Für den Fall, dass das Ziel einer gütlichen Einigung im Vorverfahren auch unter Beteiligung eines Wildschadensschätzers nicht erreicht werden kann, erhalten der Geschädigte und der Ersatzpflichtige einen Bescheid über das Scheitern des Vorverfahrens. Der Geschädigte kann dann innerhalb von 2 Wochen ab der Zustellung Klage beim Amtsgericht erheben.


Anzeige von Wildschaden

Die Anzeige eines Wildschadens kann persönlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen und es müssen nachfolgend aufgeführte Angaben gemacht werden.

 

  • Name, Vorname, Anschrift des Geschädigten
  • Name, Vorname, Anschrift des Ersatzpflichtigen
  • Angaben zum Grundstück: Gemarkung / Flur / Flurstück / Größe / Bestellung
  • Angaben zum Schaden: Schadenseintritt / Datum der Kenntnisnahme / Schadenshöhe (geschätzt)

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Anzeige über den Wildschaden


Gebühren

Kosten für den Schätzer


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Bianka Erben
Zi.: 5
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 114
Telefax (034443) 52 - 214


Formulare

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