Ehescheidung


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).

Was sollte ich noch wissen?

Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Ausführliche Informationen und Hinweise zum Scheidungsrecht stellt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung bereit.

Informationen zum Scheidungsrecht auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung

 

zuständige Stelle

Amtsgericht Weißenfels

Familiengericht

Friedrichsstraße 18 
06667 Weißenfels 
Tel.: 03443 - 384 0 
Fax: 03443 - 384 226 
E-Mail: ag-wsf(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.ag-wsf.sachsen-anhalt.de

 


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234