Reisepass


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Reisepässe (ePässe)* sind für Reisen in einige Länder außerhalb der EU erforderlich.
 

(* das vorangestellte e steht für elektronisch)

 

Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.

 

  • Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.
  • Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
  • Durch Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) wird der Reisepass ungültig. Bei Bedarf ist deshalb ein neuer Reisepass zu beantragen.
  • Die Änderung des Wohnortes wird während der Gültigkeitsdauer eingetragen
  • Im Eil- bzw. Notfall kann kurzfristig innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
  • Der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich dem Fachbereich Einwohnerwesen angezeigt werden.
  • Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen ausgestellt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen.
  • Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder unter Infotelefon 030 5000-2000.
  • Einen Personalausweis kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

für minderjährige Kinder

  • Für die Ausstellung eines Reisepasses ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss zur Antragstellung persönlich erscheinen.
  • Kann ein Elternteil zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen, wird der Antrag auch gegen Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung und der Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des abwesenden Elternteiles entgegengenommen.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.
  • Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Reisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original 
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel 
  • Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
  • Nur bei Vordatierung:

  • eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
  • eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise

Bearbeitungsdauer

Dauer bis zur Aushändigung bis zu drei Wochen; Bei Notfällen erfolgt eine Expressausfertigung innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen.

Gebühren

  • Gültigkeit 6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren):

  • ePass: 37,50 EUR
  • ePass (Expressausfertigung): 69,50 EUR
  • ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 59,50 EUR
  • ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende): 91,50 EUR
  • Gültigkeit 10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren):

  • ePass: 59,00 EUR
  • ePass (Expressausfertigung): 91,00 EUR
  • ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 81,00 EUR
  • ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende):113,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

    Änderungen zum Wohnort im Reisepass und im vorläufigen Reisepass: kostenlos

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern