Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann dem Kind den Familiennamen des anderen Elternteil erteilen. 

Zusätzliche Hinweise

  • der andere Elternteil muss einwilligen 

Antragstellung

  • persönlich
  • allein sorgeberechtigte Elternteil des Kindes
  • Kind ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären 

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis der alleinigen Sorge (Negativbescheinigung, erhältlich beim Jugendamt)
  • Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen 

Gebühren

30,00 EUR für die Erklärung


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234