Gewerbean-, ab- und ummeldung


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Mit dem Schritt in die Selbständigkeit muss ein Gewerbe bei der Stadt Teuchern angemeldet werden.

Zusätzliche Hinweise

Anmeldepflichtig sind nicht:

  • kurzzeitige gewerbliche Tätigkeit, die aus dem EU-Ausland grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden soll
  • freiberuflich Tätige (Rechtsanwalt, Architekt, Arzt, Steuerberater), Künstler oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zusätzlich muss sich der Gewerbetreibende mit folgenden Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung setzen:

  • Ihr zuständiges Finanzamt
  • zuständiges Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen):
    Amtsgericht Stendal, Zentrales Registergericht des Landes Sachsen Anhalt
  • beim zuständigen Finanzamt des bisherigen Aufenthaltsortes / Tätigkeitsortes in mündlicher oder schriftlicher Form
  • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten
  • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung)
  • beim Landesamt für Vebraucherschutz wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten bzw. Betriebsstätte

Antragstellung

  • persönlich
  • schriftlich
  • durch Gewerbetreibende (bei natürlichen Personen)
  • bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) verpflichtend durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter (gilt bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern)
  • bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) als Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durch den gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) mit Eintragung in das Handelsregister (in der Gründungsphase sind die Gesellschafter anzeigepflichtig)

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung (siehe Formular) und
  • nur für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten : Beiblatt zur Gewerbe, Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung (siehe Formular) 
  • bei Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ( z. B. Gaststätten, Spielhallen, Makler, Automatenaufsteller, Pfandleiher, Reisegewerbe) sind für die Erlaubnsiantragstellung  zahlreiche weitere Unterlagen beizubringen - siehe jeweilige Dienstleistung

Bearbeitungsdauer

- bei persönlicher Vorstellung: sofort; - bei schriftlicher Übersendung: bis 3 Werktage

Gebühren

Es wird eine Gebühr in Höhe von 35,00 € verlangt.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Kati Böhme
Zi.: 8
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 139
Telefax (034443) 52 - 239


Formulare

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